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Re: Schutz vor psychiatrischer Willkür: Patientenverfügung

Verfasst: 28.12.2018 11:40
von Flummi
Hallo Arian,

nein, mein Mann hat keine. Bei uns ging es nicht um Auskünfte. Aber: Der Ehemann/die Ehefrau hat gesetzlich ein Auskunftsrecht. Oft ist es gut, seine Rechte zu kennen und beharrlich zu sein, vielleicht sich sogar bewusst zu sein, dass man notfalls einen Anwalt einschaltet. (Die Psychiatrie steht in Deutschland eh nicht gut da...)

Thema Visite: Er war einfach in meinem Raum bei der Visite schon vorher da (sie kommen in den Raum rein) und lässt sich so schnell auch nicht belabern von den Männern. Hat ihn auch niemand gebeten zu gehen. Und selbst wenn? Warum soll man dem nachkommen? Sie hätten ja sonst Gewalt anwenden müssen gegen ihn und sind Worte nur Worte, schlimmstenfalls Hausverbot für den Ehemann. Wäre sicher etwas seltsam gewesen gegen Angehörige...

Meinem Mann hat es geholfen, sich kurz vorher mit mir zu besprechen und dann habe ich ihn einfach machen lassen und war recht ruhig. Er hat ja selbst die Erfahrung mit den Psychopharmaka und weiß aus eigener Erfahrung, was er verteidigt, wenn er die Medikamentenfreiheit für seine Frau durchsetzen möchte....das hat ihm sicher auch geholfen.

Aber ich war nicht in Eurer Situation dabei, lasst vielleicht einfach die Worte von denen leere Drohungen sein. Aussitzen, auf Durchzug schalten, stark sein...
Macht vielleicht einfach mehr Sinn, wenn Du/Ihr vor Ort bei Dir jemandem, der sich juristisch auskennt, die Lage schilderst und der Dir Tips gibt. Und sich einfach fit machen für diese Situationen im rechtlichen Sinn.

Alles Gute!
Claudia

Re: Schutz vor psychiatrischer Willkür: Patientenverfügung

Verfasst: 28.12.2018 20:16
von Arianrhod
Hallo Claudia,
Flummi hat geschrieben: 28.12.2018 11:40 Macht vielleicht einfach mehr Sinn, wenn Du/Ihr vor Ort bei Dir jemandem, der sich juristisch auskennt, die Lage schilderst und der Dir Tips gibt. Und sich einfach fit machen für diese Situationen im rechtlichen Sinn.
ich werde mich nicht mehr in eine solche Situation begeben.


Es ist rechtlich wohl so, dass grundsätzlich eine Auskunftspflicht besteht, dass Ärzte das aber "aus therapeutischen Gründen" verweigern können.

Das muss nicht immer schlecht sein - einmal hatte ich eine Mitpatientin, da hatten ich und noch andere den Eindruck, der Mann wäre sehr daran interessiert, ihr die Geschäftsfähigkeit abzusprechen.

Mit einer Vorsorgevollmacht bzw Patientenverfügung ist man jedenfalls auf der sicheren Seite.
Flummi hat geschrieben: 28.12.2018 11:40 Hat ihn auch niemand gebeten zu gehen. Und selbst wenn? Warum soll man dem nachkommen? Sie hätten ja sonst Gewalt anwenden müssen gegen ihn und sind Worte nur Worte, schlimmstenfalls Hausverbot für den Ehemann. Wäre sicher etwas seltsam gewesen gegen Angehörige...
Natürlich darf niemand deinen Mann anfassen. Sie hätten die Polizei holen und ihm Hausverbot erteilen können.
Flummi hat geschrieben: 28.12.2018 11:40 Wäre sicher etwas seltsam gewesen gegen Angehörige...
Nein , seltsam ist das nicht, sondern kommt oft vor.

Wie gesagt, ich bin total froh, dass es bei euch gut lief,
bin aber vorsichtig, das als allgemeinen Rat zu geben ,
weil es hätte auch sehr schief gehen können.

liebe Grüße Arian