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Schutz vor psychiatrischer Willkür: Patientenverfügung

Verfasst: 15.06.2015 23:14
von Oliver
Liebe ADFDler,

man kann sich heute vor Zwangsbehandlung und Betreuung (der moderne Euphemismus für Entmündigung) schützen, indem man rechtzeitig eine Patientenverfügung einrichtet.
Es kann je­den tref­fen

Viele wis­sen es nicht: auch wenn Sie ge­gen kein Ge­setz ver­sto­ßen ha­ben, kann Ih­nen die Frei­heit und das Recht auf ein selbst­be­stimm­tes Le­ben ent­zo­gen wer­den.

Eine psych­ia­tri­sche Dia­gnose und die Be­haup­tung ei­ner „Selbst- oder Fremd­ge­fähr­dung“ sind da­für aus­rei­chend.

Psych­ia­ter klas­si­fi­zie­ren da­bei Ihr Ver­hal­ten als Sym­ptome ei­ner schwe­ren psy­chi­schen Er­kran­kung, nicht als Aus­druck Ih­res Wil­lens und Ih­rer Ent­schei­dun­gen.

Be­strei­ten Sie die Dia­gnose und leh­nen Sie eine Be­hand­lung ab, gilt dies be­reits als Be­weis Ih­rer Krank­heit.

Mög­li­che Fol­gen: Ein­sper­rung in der ge­schlos­se­nen Ab­tei­lung ei­ner psych­ia­tri­schen Kli­nik, zwangs­weise Ver­ab­rei­chung von Psy­cho­phar­maka oder Fest­schnal­len am Bett.
Quelle: Patverfü.de

Auf jeden Fall lesen:
http://www.patverfue.de/handbuch/konsequenzen-bedenken
http://www.patverfue.de/handbuch/risike ... richtungen

http://patverfue.de/
http://patientenverfuegung.de/

Alles Gute
Oliver

Re: Schutz vor psychiatrischer Willkür: Patientenverfügung

Verfasst: 16.06.2015 11:37
von Nospie
Hallo,
ich habe Ende 2012,als mein Entzug anfing,eine Patientenverfügung gemacht,reines Bauchgefühl.
Gute Bekannte von mir haben eine von mir unterschriebene Kopie,außerdem habe ich eine Kopie
bei mir,wenn ich das Haus verlasse.
Gibt mir ein besseres Gefühl,ich komme mir nicht so ausgeliefert vor,man weiß ja nie.......
Ich finde das sehr wichtig!
Paßt auf euch auf :) .
Nospie

Re: Schutz vor psychiatrischer Willkür: Patientenverfügung

Verfasst: 16.06.2015 12:07
von Oliver
Hallo Nospie,

das bessere Gefühl ist viel wert :) - ich denke auch, dass es heute in dieser Gesellschaft ein wichtiger Baustein für ein selbstbestimmtes Leben ist.

Man sollte die Patientenverfügung übrigens auch noch im zentralen http://www.vorsorgeregister.de/ registrieren. Das muss von denen, die es beachten müssen (z.B. die Aufnahme in einer geschlossenen Psychiatrie bei versuchter Zwangseinweisung) abgefragt werden.

Alles Gute
Oliver

Re: Schutz vor psychiatrischer Willkür: Patientenverfügung

Verfasst: 16.06.2015 12:26
von Markus 77
Werde ich auch machen ...!

Re: Schutz vor psychiatrischer Willkür: Patientenverfügung

Verfasst: 16.06.2015 20:48
von Lisamarie
Hallo, für mich ist das ganz wichtig und ich hab es jetzt auch im zentralen Vorsorgeregister , der Link von Oliver angemeldet, kostet einmal 2.50 Euro und zum Registieren nochmals 13 Euro. Aber das ist dort gut angelegt.
Lg Petra

Re: Schutz vor psychiatrischer Willkür: Patientenverfügung

Verfasst: 16.06.2015 21:19
von fruehling
Soweit ich weiß, muss es aber nicht notariell beglaubigt sein oder?

Re: Schutz vor psychiatrischer Willkür: Patientenverfügung

Verfasst: 16.06.2015 21:58
von Lisamarie
Also da wird nur festgehalten , das eine Patientenverfügung existiert , nicht der Inhalt der Patientenverfügung . Mir soll schriftlich was zugeschickt werden , werd dann weiter berichten.
Lg Petra

Re: Schutz vor psychiatrischer Willkür: Patientenverfügung

Verfasst: 16.06.2015 22:06
von padma
Frühlingschrieb:
Soweit ich weiß, muss es aber nicht notariell beglaubigt sein oder?
Nein, ist nicht notwendig

lg padma

Re: Schutz vor psychiatrischer Willkür: Patientenverfügung

Verfasst: 21.06.2015 21:41
von Lisamarie
Hab gestern ne Brief bekommen das das jetzt im zentralen Vorsorgeregister hinterlegt ist. Fühle mich jetzt sicherer.
Lg Petra

Patientenverfügung/Psychiatrietestament

Verfasst: 08.10.2018 00:32
von Lea Gie
Hallo zusammen,

ich habe schon ein bisschen gesucht und den ein oder anderen Thread zum Thema Patientenverfügung gefunden. Aber ich wollte trotzdem nochmal ein paar Fragen zum Thema Patientenverfügung stellen.

1. Hat jemand von euch vielleicht eine mit einem Anwalt aufgesetzt und kann einem Tipps für eine rechtlich verbindliche Form geben?
2. Ist es sinnvoll die Verfügung von einem Zeugen für die aktuelle Zurechnungsfähigkeit unterschreiben zu lassen, zum Beispiel dem eigenen Hausarzt?
3. Habt ihr eine Kopie eurer Verfügung dann auch an die Psychiatrie in eurer Heimatnähe geschickt? Oder wie gewährleistet man, dass sie dann auch da landet wo sie hinsoll? :schnecke: :schnecke:


Sorry falls das alles schon ausführlich in einem anderen Thread war. Dann wäre ich für einen Hinweis auf den entsprechenden Thread sehr dankbar <3

Re: Patientenverfügung/Psychiatrietestament

Verfasst: 08.10.2018 09:23
von Jamie
Hallo lea :)

ich kann nur sagen, wie ich es gemacht habe. Das gilt auch für meine ganz normale Patientenverfügung, nicht nur die psychiatrische (beides möchte ich aber demnächst noch mal angehen / überprüfen, ob es nicht neuere / bessere gibt, denn meine sind uralt).

Zu 1) nein, wäre wohl aber sicherer.

zu 2) Ja, und ich wiederhole das jedes Jahr und unterschreibe selbst erneut in Anwesenheit eines Zeugen sowie dass der Zeuge selbst unterschreibt.

zu 3) Die Verfügung ist bei meinem Hausarzt sowie den engsten Familienmitgliedern und Freunden hinterlegt, sodass ich im Notfall schnell rankomme. Nach dem Prinzip: viel verteilt, einer wird schnell reagieren können.

Grüße
Jamie

----

PS evtl. kann man den Faden an unseren Patientenverfügungsthread hängen?

Re: Patientenverfügung/Psychiatrietestament

Verfasst: 08.10.2018 10:03
von gioia
Hallo ihr Lieben :)

Habe gelesen dass man das nach (5?) Jahren immer wieder erneuern lassen muss, damit es wirklich,verbindlich ' bleibt. Meine Hausärztin hat mir auch empfohlen das unbedingt notariell beglaubigen zu lassen, auch damit es ,verbindlich ' ist. Das werde ich sicher machen, sobald ich die Kraft dazu habe!
Liebe Grüße
Gioia

Re: Schutz vor psychiatrischer Willkür: Patientenverfügung

Verfasst: 10.10.2018 08:05
von Ululu
Hallo,

Ich habe das Thema angefügt.

LG Ute

Re: Schutz vor psychiatrischer Willkür: Patientenverfügung

Verfasst: 10.10.2018 19:56
von Arianrhod
Hallo,

ich war auf dem Seminar von Peter Lehmann,
http://www.antipsychiatrieverlag.de/inf ... ychpav.pdf
da wurde gesagt, dass bei einer Patientenverfügung eigentlich kein Notar mitwirken muss. Der Gesetzgeber hat lediglich die schriftliche Form für die Patientenverfügung festgelegt, damit jeder Bürger ganz einfach und rechtswirksam seine Selbstbestimmungsrecht ausüben kann. Jeder kann daher eine Patientenverfügung wirksam schriftlich erstellen, ganz gleich ob dies per Hand oder am Computer ausgedruckt . Zwingend ist die eigenhändige Unterschrift, deswegen geht eine e-mail nicht.
Es besteht keine gesetzliche Vorschrift, die Patientenverfügung regelmäßig zu erneuern Man kann sie von Zeit zu Zeit aktualisieren und anpassen - und neu unterschreiben.
Und dennoch kann es sein , dass sich Psychiater über Gesetze hinwegsetzen und behaupten , dass derjenige schon beim Unterzeichnen nicht geschäftsfähig war.
Und nur deshalb ist es ratsam, einen Mit- Unterzeichner zu haben. Außer einem Notar kann es auch ein Anwalt oder ein (guter) Psychiater sein.

Hier nochmal alle Vorausverfügungen im Vergleich:
http://www.antipsychiatrieverlag.de/info/voraus.htm

liebe Grüße Arian

Re: Schutz vor psychiatrischer Willkür: Patientenverfügung

Verfasst: 12.10.2018 11:06
von inandout
Hallo,

zum Thema, dass Psychiater die Geschäftsfähigkeit bezweifeln könnten, habe ich den Rat erhalten, dass man den Hausarzt bittet, die Geschäftsfähigkeit zu attestieren. Und dann datiert man die Patientenverfügung möglichst auf das gleiche Datum und tackert das zusammen. So habe ich das auch gemacht.

Liebe Grüße inandout

Re: Schutz vor psychiatrischer Willkür: Patientenverfügung

Verfasst: 08.12.2018 15:28
von Flummi
Hallo,

das wichtigste war bei mir, dass ein Angehöriger interveniert, wenn die Ärzte ihr Ding durchziehen wollen. Ohne meinen Mann wäre ich wirklich aufgeschmissen gewesen. Ich war zwangsweise dort in der Psyschiatrie.

Daneben, dass wenn man nicht freiwillig in einer Klinik ist, sondern per Beschluss, dass man keine Unterschriften für die Klinik leistet, vor allem nicht den Behandlungsvertrag (für die Abrechnung mit der Krankenkasse). Man will die Behandlung erstens sowieso nicht, zweitens wurde die Willensfreiheit aufgehoben, und man kann nicht unterschreiben (!), drittens, wenn man zwangsweise wo ist, braucht man keinen Vertrag darüber machen (Vergleich wäre: Gefängnis möchte, das man einen Vertrag über die Nutzung der Gefängniszelle machen soll, wenn man Haft absitzt oder ähnlich absurdes).
Unterschreibt nichts, macht nichts mit (kein Blutdruckmessen, keine Blutabnahme, keine Einwilligung in die Datenschutzbestimmungen).

Macht die Ärzte darauf aufmerksam, wenn Ihr keinen Arzt habt, der Euch behandelt, sondern diese neumodischen Teams (Visite), dass dort die Schweigepflicht nicht gewährleistet ist und Ihr deswegen kein Gespräch im Bereich des möglichen seht. Das waqr bei mir so und es war Horror diese Visiten. ich habe diese irgendwann auch verweigert.

Viele Grüße,
Claudia

Re: Schutz vor psychiatrischer Willkür: Patientenverfügung

Verfasst: 13.12.2018 10:31
von Nietzsche-Ente
Hallo,

Neben der PatVerfü gibt es noch die PsychPav (Psychosoziale Patientenverfügung) und die BoWill (Bochumer Willenserklärung). Im Gegensatz zur PatVerfü sind diese beiden ausführlicher und man kann dort festlegen, wie man im Krisenfall behandelt werden möchte. Mit einer PatVerfü verbietet man ja quasi alles...
Wegen der möglichen Risiken, die damit einhergehen, hat sich der BPE Vorstand aktuell entschlossen, die PatVerfü nicht mehr zu unterstützen.

Den Download gibt es hier: http://www.antipsychiatrieverlag.de/inf ... ychpav.htm
http://www.psychiatrie-erfahrene-nrw.de ... aerung.pdf

Ich glaube, wenn man das "Wie" festlegt ist die Wahrscheinlichkeit geringer, dass die Ärzte darüber hinweggehen. Die Formulierung bei der PatVerfü könnte so ein Psychiater ja auch als Beleidigung auffassen...
Rechtsgültig sind aber alle drei.

Liebe Grüße,
Nietzsche-Ente

Re: Schutz vor psychiatrischer Willkür: Patientenverfügung

Verfasst: 18.12.2018 14:00
von Arianrhod
Flummi hat geschrieben: 08.12.2018 15:28 Unterschreibt nichts, macht nichts mit (kein Blutdruckmessen, keine Blutabnahme, keine Einwilligung in die Datenschutzbestimmungen).

Macht die Ärzte darauf aufmerksam, wenn Ihr keinen Arzt habt, der Euch behandelt, sondern diese neumodischen Teams (Visite), dass dort die Schweigepflicht nicht gewährleistet ist und Ihr deswegen kein Gespräch im Bereich des möglichen seht. Das waqr bei mir so und es war Horror diese Visiten. ich habe diese irgendwann auch verweigert.
Hallo Flummi,
ich sehe den Beitrag jetzt erst, und wollte dich fragen: Wie verhinderst du, wenn du völlig unkooperativ bist, eine Zwangsbehandlung?
Auf den offenen Stationen werfen sie Patienten raus, aber bei einer Zwangseinweisung ist das doch eine reale Gefahr, oder?
(Ich rate immer eher dazu, zu kooperieren und dafür zu sorgen, so schnell wie mögluch entlassen zu werden , eben wegen dieser Gefahr)

liebe Grüße Arian

Re: Schutz vor psychiatrischer Willkür: Patientenverfügung

Verfasst: 27.12.2018 13:58
von Flummi
Hallo Arian,

es ging meiner Meinung deshalb, weil mein Mann meine Meinung gegenüber den Ärzten vertreten hat, dass ich keine Medikamente nehmen werde. Sie haben auf der einen Seite eine Zwangseinweisung, aber gegen den Willen der Familie machen sie eher nichts, so meine Erfahrung. Sie vereinzeln einen ja in der Psychiatrie, aber es ist natürlich völliger Quatsch, wenn die Familie etc. sagt, nicht für die Ärzte, sondern für sein eigenes Leben soll derjenige doch wieder "fit" werden und zwar ohne Medikamente.

Es hat in meinem Fall jedenfalls doch geklappt. Bin sehr dankbar darüber.
Claudia

Re: Schutz vor psychiatrischer Willkür: Patientenverfügung

Verfasst: 27.12.2018 20:43
von Arianrhod
Flummi hat geschrieben: 27.12.2018 13:58 Es hat in meinem Fall jedenfalls doch geklappt. Bin sehr dankbar darüber.
Oh ja, das freut mich auch. :)
Flummi hat geschrieben: 27.12.2018 13:58 es ging meiner Meinung deshalb, weil mein Mann meine Meinung gegenüber den Ärzten vertreten hat, dass ich keine Medikamente nehmen werde.
Hatte dein Mann /du eine Patientenverfügung?
Ich hatte keine - und die Psychiater haben schlicht den Kontakt zu meinem Mann unterbunden bzw keine Auskunft gegegeben.

Gruß Arian