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Ein Experte über Medikamente mit Suchtpotenzial

Verfasst: 01.10.2009 21:54
von torasap
Im Interview: Der Bremer Arzneimittelforscher Professor Dr. Gerd Glaeske über Medikamente mit Suchtpotenzial, die Rolle der Ärzte und den starken Einfluss der Pharmaunternehmen

"Ein Ruck müsste durch die Experten gehen"

Mannheim. Medikamentensucht beginnt oft über ärztliche Verordnung. Der Arzneimittelexperte Professor Gerd Glaeske fordert deshalb mehr Verantwortungsbewusstsein seitens der Ärzte. Abhängigkeit als Nebenwirkung sei nicht akzeptabel.

Herr Professor Glaeske, geben wir Ärzten einen zu großen Vertrauensvorschuss?

Prof. Dr. Gerd Glaeske:
Ärzte sollten wissen, was sie tun. Sie haben den Umgang mit Medikamenten gelernt. Das Vertrauen in sie und in Medikamente ist in vielen Fällen berechtigt. Aber dass Arzneimittel mit Suchtpotenzial zu häufig verschrieben werden, nicht der Indikation entsprechend oder dauerhaft, das geht nicht. Da muss mehr Verantwortungsbewusstsein her. Es müsste ein Ruck durch die Experten gehen, damit sie das Problem ernster nehmen.

Medikamente mit Suchtpotenzial werden also zu leichtfertig verordnet?


Prof. Glaeske: Arzneimittel sind ein wichtiges Hilfsmittel in der ärztlichen Praxis. Das sollte nicht vergessen werden. Sie sind aber auch rasch verschrieben und man kann relativ viele Patienten durch die Praxis schleusen. Das mag dazu führen, dass Arzneimittel vorschnell verordnet werden. Dass gewisse Medikamente abhängig machen können, wenn sie zu lang eingenommen werden, wird dabei in der Tat oft verharmlost und vielfach von den Ärzten verdrängt. Letztlich gilt das aber als fahrlässige Körperverletzung.

Warum wehren sich Patienten dagegen eigentlich nicht?

Prof. Glaeske: Es wehren sich nur Vereinzelte. Dabei ist der Entzug von Benzodiazepinen schlimmer als der von Heroin, sagen Betroffene. Die Nebenwirkungen werden sogar als seelisches Leid anerkannt. Ich kenne einen Fall, in dem ein Patient 75 000 Euro Schmerzensgeld zuerkannt bekommen hat. Aber viele wehren sich eben nicht. Für sie sind Tabletten, Alkohol oder auch illegale Drogen eine Art entindividualisierte Alltagsstrategie. Das machen Millionen, weil ihnen nichts Besseres einfällt. Aber man muss auch mal Kummer oder Verluste aushalten können. Leider mangelt es vielen Menschen an Kreativität, nach anderen Bewältigungsstrategien zu suchen.

Den Vorwurf kann man auch Ärzten machen, die lieber zum Rezept greifen, als Alternativen zu suchen.

Prof. Glaeske: Sicher. Ärzte müssten sich zurückhaltender verhalten, fragen, was nutzt dem Patienten? Und nicht, was bietet der Markt?

Sie meinen die Pharmaindustrie?

Prof. Glaeske: Die industriellen Einflüsse sind stark. Für die Pharmaunternehmen zählen Profit und Vermarktung eines Mittels. Sicher, wir brauchen Medikamente zur Behandlung von Krankheiten oder zur Vermeidung von Infarkten. Aber oft sind die Informationen der Industrie über Arznei unausgewogen. Ärzte sollten schauen, was die Industrie unabhängigen Informationen sagen. Die werden zu wenig wahrgenommen, weil sie oft bezahlt werden müssen. Dabei ist es ärztliche Pflicht, sich über Risiken und Nutzen von Arznei zu informieren.

Anmerkung: Und was wird uns suggeriert? Lies den Beipackzettel oder frage deinen Arzt oder Apotheker !! Damit will man unbemerkt die Verantwortung an den Patienten abgeben

Mannheimer Morgen
20. August 2009

Quelle:

Quelle2: zu diesem Thema


PS:
Ich habe zwar heute keinen Suchtdruck mehr jedoch ist das tägliche Leben total erschwert. Der Körper spielt immer noch total verrückt und der Schlaf ist sehr sehr schlecht. Ich weiss heute dass meine Forderung diese Benzoprodukte nicht auf Rezept auszustellen seine Berechtigung hätte. Doch da geht eher die Sonne im Westen auf bevor das geschieht. Ich kann mich des Eindruck´s nicht erwehren als wäre das alles Vorsatz. Kein Arzt der über Jahre oder gar Jahrzehnte solche Mittel an seinen Patienten abgegben hat ist jemals von einem Staatsanwalt zur Rechenschaft gezogen worden. Solche Anzeigen wurden alle nach §152 .2 verworfen weil die Staatsanwälte die Ärzte damit = Liegen keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Straftat vor wird kein Ermittlungsverfahren (§ 152 Abs. 2 StPO) eingeleitet. vor einem Strafverfahren im Auftrag des Systems schützen müssen. Ich denke jedoch daß solch eine Maßnahme der einzige Weg wäre um andere Ärzte zu warnen sich weiterhin auf so eine Fahrlässigkeit einzulassen.

LG Tora :group: