Zu den hier geschilderten Erfahrungen:
Dieses ist ein aktuelles Schreiben an die Behörden in Rostock, Namen abgekürzt
Da, wo die X stehen, sollte jeweils eine Seite der Krankenakte erscheinen, die das von mir Geschriebene belegen. Irgendwie bekomme ich diese aber nicht hirher. Bei Interesse schicke ich jedem, den es interessiert, per mail diese Seiten zu:
gp.hagemeister@t-online.de
Ich bedanke mich für Eure Beiträge, die ich auch in als Unterstützung angenommen und verstanden habe.
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Günter Hagemeister
Reelkirchener Str.1
32805 Horn-Bad Meinberg ,den 15.5.2009
Aktenzeichen 417 Ja 123/09
Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt L.,
Durchschrift an den Generalstaatsanwalt
da wir ja alle an einer fairen und gerechten Aufklärung dieser Angelegenheit interessiert sind, erlaube ich mir, noch folgende wichtige Auffälligkeiten und Widersprüche nachzureichen:
In dem Bericht „Epikrise“ vom 17.01.2006 aus Seite 2 äußert die Chefärztin, Frau Prof. Dr. H.: “ Im Rahmen der dortigen Belastungserprobung kam es Anfang Oktober unter zunehmender Aktivierung während einer Wochenendbeurlaubung zu einer akuten psychiotischen Dekompensation. Der Patient glaubte, eine Verschwörung zu erleben, die behandelnden Ärzte seien beteiligt, sodass er keinen Kontakt zum medizinischen Personal aufnahm...“
Von diesem Termin an gab es keine Verbesserung des Zustandes, sondern nur eine dramatische Verschlechterung.
Am 01.10.2005 wird der Patient (während seines Aufenthaltes in der Klinik) im Pflegebericht morgens als "verlangsamt", "zerstreut", "hilflos", "ratlos" beschrieben. - Trotzdem entlässt man ihn, ohne jemanden zu informieren oder mit der Betreuung zu beauftragen für eine Belastungsprobe im häuslichen Bereich ( ca.500 km entfernt). Der Patient wird verwirrt, verwahrlost und nicht ansprechbar aufgegriffen, die Folgen sind eklatant.
Hier die Seite aus der Krankenakte:
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Danach wird berichtet, was tatsächlich geschah.
An keiner Stelle sind behandelnde Ärzte oder Gutachter darauf eingegangen.
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das Ergebnis der Belastungsprobe, geradezu zu erwarten bei dem Eintrag am Morgen des 1.10.2005 in den Pflegebericht..
Und das ist nun die Wahrheit:
Kurz nach seiner Entlassung in den Wochenendurlaub, übrigens ohne Information der Eltern oder einer anderen Person außerhalb, fiel der von der Klinik selbst am Morgen als hilflos und verwirrt bezeichnete Patient einem Homosexuellen in die Hände. Es kam zu einem Missbrauch am hilflosen Patienten . Unter dieser Situation zerbrach der Patient völlig, wie oben beschrieben, sein psychischer Zustand verschlechterte sich dramatisch, von da an äußerte er Selbstmordgedanken und extreme Schuldgefühle und noch mehr Wahnvorstellungen. Von diesem Schock erholte er sich bis zu seinem Ende nicht mehr
Nichts davon wurde von den behandelnden Ärzten und Gutachtern angesprochen oder gar von den Ärzten zum notwendigen Zeitpunkt medizinisch aufgearbeitet, um dem Patienten zu helfen, dieses prägende und zerstörerische Ereignis und Erlebnis zu überwinden (siehe auch Aussage Dr. Rupitsch).
Am 9.1.2006 schreibt Dr. K. folgendes in ein in der 6-monatigen Krankenakte des Patienten einmaliges Formblatt. Der Patient ist tot. Es handelt sich also um ein nachträglich geschriebenes Blatt:
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Mario wurde erst am 4.1.2006 auf diese Station verlegt, an einem Mittwoch. Danach waren nur noch Donnerstag und der Freitag normale Arbeitstage. Danach war Samstag. Am Sonntag hatte Mario die Klink am frühen Morgen verlassen und war am Abend tot. Wann will Dr. K. also diese Feststellungen gemacht haben? Zusätzlich sei hier bemerkt, dass Dr. K. zu dieser Zeit Assistenzarzt auf der Station P3 und somit nicht direkt zuständig für den Privatpatienten der Chefärztin war.
Die hier handschriftlich festgehaltene Bemerkung: " 5.1.2006 Einzelgespräch mit Frau Prof. Dr. H. (siehe Bericht)" kann sich nur auf die Dokumentation der angeblichen Einzelgespräche der Chefärztin mit ihrem Patienten beziehen.
Diese nachträglich am 10.01.2006 erstellte Dokumentation weist Termine auf, die nicht stattgefunden haben können, weil die Chefärztin an einigen der hier aufgeführten Termine laut Internet auf Tagungen weit entfernt von Rostock war und dort Vorträge hielt.
Diese Termine finden sich auch in der Fieberkurve, dort von ihr persönlich handschriftlich ein/nachgetragen.
Offensichtlich konnte Dr. K. sich auch nach Kenntnis der Ereignisse vom Vortag ausrechnen, was auf ihn zukommen würde.
Ein Bericht von Frau Prof. Dr. H. existierte zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Frau Prof. Dr. H. wurde nämlich an diesem Tage, dem 9.1.2006, montags, erst über den Tod ihres Patienten vom Vater informiert und zwar gegen 17.00 Uhr.
Offensichtlich war sie auch an diesem Tag - wie so oft - überhaupt nicht in ihrer Klinik, sonst hätte sie am späten Nachmittag um 17.00 Uhr vom Vermisstsein seit dem Vortage und vom polizeilich bestätigten Tod ihres Privatpatienten längst wissen müssen. Um 17.00 Uhr war sie aber, (siehe Gerichtsakten) noch völlig unwissend.
Dieses sagen der Vater und sie selbst in den Gerichtsakten eindeutig aus. Ihre nachträglich erstellten Niederschriften entstanden erst später. Im Gutachten W. , Seite 6, „ Im Wesentlichen handelt es sich um Stellungnahmen und Dokumentationen der Einzelgespräche von Frau Prof. Dr. H., mit dem Patienten Herrn Mario Hagemeister auf der Basis handschriftlicher Aufzeichnungen diktiert und am 10.01.2006 abgezeichnet,...“ In den Krankenakten gibt es hierzu aber keinen einzigen Bericht und keinen Hinweis.
Interessant wäre es zu erfahren woher der Gutachter diese Information bezieht.
Sind die Dienstpläne und Anwesenheiten der Verantwortlichen in der Klinik überhaupt in den letzten drei Jahren überprüft worden?
Was wurde in dieser Angelegenheit bisher überhaupt überprüft?
Dieser Bericht über die Einzelgespräche entstand also erst am 10.1.2005 auch nach dem Tod des Patienten, aber tatsächlich auch einen Tag nach dem Schreiben des Herrn Dr. K.
Dieser bezieht sich also auf einen Bericht „ (siehe Bericht)“, der zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch nicht existierte. Dazu kommt, dass der Inhalt dieser Seite im krassen Gegensatz zu den Beobachtungen im eigentlichen Pflegebericht steht. Es ist offenkundig, zu welchem Zweck dieses Blatt angefertigt wurde. Vom jeweiligen Standpunkt gesehen, hat dieser handschriftliche Bericht des Dr. K. leider, oder Gott sei Dank, einen kleinen, aber alles entscheidenden Schönheitsfehler, nämlich die Klammer mit den Worten „siehe Bericht“.
Dieser Bericht wurde offensichtlich - wie oben nachgewiesen - erst am Folgetag geschrieben, am 9.1.2006 gab es ihn noch nicht.
Auf diesen nachträglich erstellten und nachgewiesen inhaltlich falschen Aussagen und Berichten baut der Gutachter W. aber seine ganzen Aussagen auf. All die vielen belastenden Aussagen und Fehler der Krankenakte übersieht er komplett.
Die Aufklärung dieser Angelegenheit gehört eigentlich in die Hände einer kriminalistisch geschulten Person und sicherlich nicht in die Hände eines dritten Vorstandsmitgliedes der DGPPN. Die vielen Fakten sprechen für sich, dafür ist kein Mediziner und sicher kein weiteres Vorstandsmitglied der DGPPN erforderlich.
Wenn man sich mit der Aktenlage nicht beschäftigt oder nicht beschäftigen will, kann man auch keine Fehler finden.
Die „ Ergebnisse“ der DGPPN-Gutachter müssen somit zwangsläufig fehlerhaft und falsch sein;
sie , die Gutachter, dienen ja auch einem ihrer Satzung gemäßem Zweck. Deshalb darf das Einstellen des Verfahrens nicht zugelassen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hagemeister