Hallo Marie.
Na das sieht ja fies aus - hier wenigstens das Wichtigste aus meiner Sicht.
Marie hat geschrieben:Desweiteren versucht er uns finanziell zu ruinieren.
Nein ! Das ist selten der Fall - Maniker haben i.d.R. kein Interesse jemandem zu schaden. Merken es nur nicht bzw. können ihr Handeln nicht adäquat ändern. (Es gibt die berühmten Ausnahmen ... aber ich kann mir das kaum denken.)
Kleine Verständnisfrage: Weißt Du ungefähr, welche Medikation zuletzt aktuell war (falls irgendwas -)? Denn so ein Umschlagen in die Manie befremdet doch ziemlich. Passiert bei "falsch" gewähltem Phasenprophylaktikum, oder nach irgendwelchen Drogengeschichten, ... aber als "Spätfolge" eines Fluoxetin-Entzugs? Hm. Verunsichert mich.
Aber eigentlich minderwichtig, da das Kind in den Brunnen gefallen ist (höchstens sofern er weiterhin was nimmt, das den Zustand verschlimmert, dann würde es eine Rolle spielen).
<hr>
Das andere ist viel wichtiger:
Jetzt hat mir eine Psychologin geraten zum Amtsgericht zu gehen um Schaden zu verhindern.
Das ist zwar prinzipiell eine Idee. Amtsgericht Eures Kreises (oder dgl.), um z.B. Geschäftsunfähigkeit festzustellen? - Achtung:
Dagegen gibts wichtige Gründe! - siehe unten.
Wenn Geschäftsunfähigkeit festgestellt werden soll, dann kannst Du das ohnehin weder alleine, ohne (zuvor) behandelnden Arzt, Gutachter etc. tun - das entscheidet der Richter.
Es läuft
praktisch ganz anders - wie Du weißt - obwohl bei der Manie nicht einfach.
=> Dazu ganz unten.

Was Du unbedingt wissen musst:
§104 BGB, Kommentar hat geschrieben:Geschäftsunfähigkeit
Geschäftsunfähig sind Minderjährige unter 7 Jahren sowie Personen, die sich in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden, der die freie Willensbestimmung ausschließt und seiner Natur nach nicht nur vorübergehend ist.
Willenserklärungen geschäftsunfähiger Personen sind nichtig, also rechtlich unwirksam (§ 104 BGB). Wer geschäftsunfähig ist, hat nicht die rechtliche Macht, Willenserklärungen wirksam abzugeben oder selbständig Rechtsgeschäfte zu tätigen, zum Beispiel Verträge zu schließen oder zu kündigen. Er benötigt einen gesetzlichen Vertreter, der ihn vertritt.
Auch müssen Willenserklärungen wie Kündigungen an den gesetzlichen Vertreter zugehen, damit diese wirksam werden. Soweit noch kein gesetzlicher Vertreter besteht, wird dieser als Betreuer vom Vormundschaftsgericht bestellt.
=> Das ist i.d.R. das Amtsgericht vor Ort.
Weiter:
Geschäftsunfähigkeit besteht häufig bei Personen mit:
- Demenz
- angeborene geistige Minderbegabung
- Schizophrenie
- Alkoholkrankheit mit Hirnschäden (Korsakow)
- Manie.
Die Geschäftsunfähigkeit ist für Außenstehende nicht immer erkennbar. Das Gesetz schützt nicht den guten Glauben an die Geschäftsfähigkeit des Geschäftsgegners, da der Schutz eines nicht unbeschränkt Geschäftsfähigen Vorrang hat. Das bedeutet, dass abgeschlossene Verträge auch dann unwirksam sind, wenn die Geschäftsfähigkeit des Vertragspartners nicht erkennbar war.
-> Siehe
hier.
Das Letzte ist ganz wichtig! D.h. also, dass Du
nicht um jeden Preis zum Gericht musst, um "irgendwas zu beantragen", was sich evtl. (noch) nicht belegen lässt.
Wermutstropfen dabei: Es kann im Nachhinein durchaus Konstellationen geben, wo man nur schwer vom
Recht haben zum
Recht bekommen gelangt. Aber das sind z.Zt. unnütze Grübeleien.
Ausgegebenes Geld: Anschaffungen, Investitionen etc. rückgängig machen ist nachher bei großen Summen meist drin. Probleme eher bei vielen kleinen Beträgen, speziell wenn Leistungen erbracht wurden (Hotel, Reisen etc.).
<hr>
Habe gerade noch mal in
Venzlaff/Foerster: Psychiatrische Begutachtung nachgesehen. Im Fall einer akuten manischen Phase gilt unmittelbar die Annahme der Geschäftsunfähigkeit, das ist
Standard!
Also kein Problem aus rechtlicher Sicht, sofern möglichst bald eine Klinikaufnahme + Diagnose erfolgt.
Du könntest Dich wenn es Dir dringend erscheint noch absichern, was den
Beginn der Phase angeht (Zeugen, Aufzeichnungen, o.ä.) - wenn das kein Arzt oder anderer Helfer mitbekommen hat.
<hr>
"Ruinieren" ist zwar durchaus als Bedrohung ernstzunehmen - aber eher dann, wenn übelwollende Dritte die Erkrankung ausnutzen, was ich nicht hoffe. Ich meine die Arbeitsstelle: Hat er da Druck, Mobbing? (Immerhin ja Geld in die Hand bekommen.)
Das ist aus meiner Froschperspektive auch schon der zentrale Punkt. Du musst abwägen, inwiefern es vertretbar ist, Außenstehende "aufzuklären" über den Zustand D.M.

Das setzt eine vollständige Sicherheit voraus, dass es sich
wirklich um eine Manie handelt !!!
Wenn dem so ist, dann ist es faktisch immer gerechtfertigt, auch alle Schritte zu unternehmen: Speziell die Einweisung, d.h. zwangsweise Unterbringung in der Psychiatrie...
Das sagte ich schon einmal.
Jeder Arzt, und wenn es der Gynäkologe ist, kann einen beliebigen Patienten für 24h einweisen.
Dann erfolgt selbstredend die Einschätzung der Erkrankung i.d. Klinik, und bei Bedarf - was bei Manie meist so ist - die weitere Unterbringung durch den Richter.
Deine Entscheidung dürfte demnach - wenn ich davon ausgehen kann, dass Deine Einschätzung und Beobachtungen zutreffen - ganz konkret und fast ausschließlich in einem liegen:
-- Bist Du in der Lage, so zu handeln? Du kannst Dir prinzipiell jeden niedergelassenen Psychiater per Telefon ranholen, egal wo im Lande. Schildere die Situation, versuche Kontakt Arzt - Mann herzustellen.
Wenn es wirklich eine echte Manie (Phase) ist, dann sind die Betreffenden in aller Regel
hinterher extrem dankbar für die Unterbringung. Weil sie sehen, was kaputtging und noch hätte kaputt gehen können.
Ich habe nie erlebt, dass ein untergebrachter Ehepartner darum Tendenzen entwickelt hätte, sich wegen der zwangsweisen Unterbringung gegen den anderen zu wenden.
-- Im Gegenteil, soweit ich weiß, kann das stärker zusammenschweißen (gemeinsam durchlebte Extremsituation inkl. Rettung!).
Wie es - außer den beschriebenen Dingen - bei Euch aussieht, kann und will ich jedoch nicht einschätzen/beurteilen ... das wäre unangebracht.
So, ich hoffe das ist ein Anhaltspunkt - nach 1 Stunde Antwort-Arbeit;
Alles Gute wünscht
-PhilRS.
Anmerkung: Manie ist selten, aber was diese - v.a. rechtlichen - Dinge angeht, hervorragend durchorganisiert und quasi-"automatisch" zu bewältigen in diesem Lande. Davon kann man bei anderen psych. Störungen nur träumen.
Ärzte/Psychiater erkennen Manie sofort und sollten eigentlich ohne eine Sekunde Verzug wissen was zu tun ist; Du solltest Dir also eine entsprechende Person nehmen (ARZT! kein Psychologe!) und dann kannst Du in Kürze die Dinge loslassen - das wünsche ich Dir sehr.
Im Zweifelsfall das Krankenhaus der Regel- oder Schwerpunktversorgung (also Eure Psychiatrie) direkt anrufen. Wenn die hören "Manie", dann dürfte alles seinen Weg gehen.
-PhilRS.